Luftsportgruppe Rastatt e.V.

Motorsegler

Fliegen - auch ohne Aufwind. Mit Motorkraft starten, große Strecken fliegen, andere Flugplätze besuchen. Zu jeder Zeit.Unser Motorsegler macht Sie unabhängig


  

Motorsegler (Klassenberechtigung RMS)
Nach abgeschlossener Ausbildung zum Segelflugzeugführer können
Sie die Klassenberechtigung Reisemotorsegler (RMS) erwerben.
Eine ständige Teilnahme am Flugbetrieb ist bei der Motorsegler-
ausbildung nicht erforderlich. Ihre Flugstunden vereinbaren Sie
individuell mit unseren Fluglehrern.

  


Beginn der Schulung, Voraussetzungen:
- Lizenz für Segelflugzeugführer (Schulungsbeginn RMS ab 16 Jahre)
- Erwerb der Klassenberechtigung RMS ab 17 Jahre

Umfang der Ausbildung:
- 10 Stunden Flugausbildung (mind. 20 Starts/Landungen Alleinflug)
- ergänzende theoretische Ausbildung
- Prüfung (Theorie/Praxis) durch das Regierungspräsidium Karlsruhe

24.03.2007, © Luftsportgruppe Rastatt Seite ausdrucken  zum Seitenanfang