Motorsegler
Motorsegler (Klassenberechtigung RMS)
Nach abgeschlossener Ausbildung zum Segelflugzeugführer können
Sie die Klassenberechtigung Reisemotorsegler (RMS) erwerben.
Eine ständige Teilnahme am Flugbetrieb ist bei der Motorsegler-
ausbildung nicht erforderlich. Ihre Flugstunden vereinbaren Sie
individuell mit unseren Fluglehrern.
Beginn der Schulung, Voraussetzungen:
- Lizenz für Segelflugzeugführer (Schulungsbeginn RMS ab 16 Jahre)
- Erwerb der Klassenberechtigung RMS ab 17 Jahre
Umfang der Ausbildung:
- 10 Stunden Flugausbildung (mind. 20 Starts/Landungen Alleinflug)
- ergänzende theoretische Ausbildung
- Prüfung (Theorie/Praxis) durch das Regierungspräsidium Karlsruhe


